Immobilien

Rechtssicherheit beim Kauf und Verkauf von Immobilien

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie gehört für die meisten Menschen zu den wirtschaftlich bedeutendsten Entscheidungen ihres Lebens. Entsprechend sorgfältig muss ein solcher Vertrag vorbereitet und gestaltet werden.

Als Ihr Notar in Reutlingen sorge ich für eine rechtlich ausgewogene und sichere Abwicklung des Immobiliengeschäfts. Meine Aufgabe ist es, beide Vertragsparteien neutral zu beraten, Risiken zu vermeiden und den ordnungsgemäßen Vollzug sicherzustellen.

Die Rolle des Notars beim Immobilienkauf

Der Gesetzgeber schreibt die notarielle Beurkundung vor, um Käufer und Verkäufer gleichermaßen zu schützen.

Ich

  • bespreche mit den Beteiligten ihre Zielvorstellungen,
  • erläutere rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten,
  • entwerfe einen ausgewogenen Kaufvertrag,
  • koordiniere die erforderlichen Unterlagen,
  • und überwache die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

 

Dabei wird sichergestellt, dass der Kaufpreis erst dann fällig wird, wenn der Erwerb rechtlich abgesichert ist. Gleichzeitig wird der Verkäufer davor geschützt, sein Eigentum ohne Gegenleistung zu verlieren.

Welche Immobiliengeschäfte sind betroffen?

Notariell zu beurkunden sind insbesondere:

  • Kaufverträge über Grundstücke
  • Ein- und Mehrfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Erbbaurechte
  • Teilflächenkäufe
  • Bauträgerverträge

 

Gerade bei Bauträgerverträgen – also beim Erwerb eines noch zu errichtenden Hauses oder einer Wohnung – sind besondere rechtliche Regelungen erforderlich.

Wichtige Inhalte eines Immobilienkaufvertrages

Ein notarieller Kaufvertrag regelt unter anderem:

  • Sicherung von Käufer und Verkäufer
  • Löschung oder Übernahme bestehender Belastungen
  • Gewährleistungsfragen
  • Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten
  • Erschließungskosten
  • Vermessungsfragen bei Teilflächen

 

Jede Immobilie weist Besonderheiten auf, die bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden müssen.

Finanzierung und Grundschuld

Steht die Finanzierung über ein Bankdarlehen bereits fest, kann das zur Absicherung erforderliche Grundpfandrecht (z. B. Grundschuld) regelmäßig im Anschluss an die Beurkundung des Kaufvertrages bestellt werden.

Die Fälligkeit des Kaufpreises wird dabei so ausgestaltet, dass sie mit der Darlehensauszahlung abgestimmt ist.

Weiterführende Informationen

Kontakt​

Notarkanzlei
Dr. Jan-Christoph F. Stephan
Wilhelmstraße 40
72764 Reutlingen

Montag bis Freitag:
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13:00 Uhr – 17:00 Uhr